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Carrefour Supplier Onboarding on Syndigo Platform

Carrefour

Carrefour Group has kicked off a new data collection program for their suppliers using the Syndigo Content Experience Suite platform. It will allow suppliers to send data to Carrefour in an easier way, meaning you will spend less time on sending product information back and forth with Carrefour. As a first step, in order to get access to the Syndigo platform, please fill in the details below and accept our terms and conditions. Post that, we will enable your access to the platform and Carrefour Group will start the onboarding activities.

If you want to know more about Syndigo and how our solutions could help you grow your business, please follow this link here.

Füllen Sie einfach das Formular aus, und ein Mitglied des Syndigo-Teams wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Services Agreement
Retailer Sponsored Core Marketing Content Services

Welcome to Syndigo’s portal to register for access to Syndigo proprietary cloud-based Services (the “Services”) using Syndigo’s Platform for certain retailer sponsored services for Carrefour, (the “Recipient”). By completing the requested registration form and clicking “Accept”, you are acknowledging that you are requesting the Services on behalf of the legal entity identified on the registration form on whose behalf you are acting (the “Vendor”) and have the authority to enter into this Services Agreement and the registration form (collectively the “Agreement”). Vendor and Syndigo may be referred to in the Agreement individually as a “Party” and collectively as the “Parties”. 

Das Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung ist der Tag, an dem Sie auf dem Anmeldeformular auf "Akzeptieren" klicken (das "Datum des Inkrafttretens").

SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DURCH DAS ANKLICKEN VON "AKZEPTIEREN" IM NAMEN DES VERKÄUFERS EINE VEREINBARUNG EINGEHEN, WIE SIE IM FOLGENDEN DARGELEGT IST, UND VERSICHERN, DASS SIE DIE BEFUGNIS HABEN, DEN VERKÄUFER UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG ZU BINDEN. INDEM SIE AUF "AKZEPTIEREN" KLICKEN, BESTÄTIGEN SIE FERNER, DASS SIE UND DER ANBIETER DIE MÖGLICHKEIT HATTEN, DIE VEREINBARUNG ZU ÜBERPRÜFEN. DURCH DEN ZUGANG ODER DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNG(EN) STIMMT DER VERKÄUFER ZU, AN DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER VERKÄUFER MIT IRGENDEINEM TEIL DER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF ER NICHT AUF DIE DIENSTLEISTUNG(EN) ZUGREIFEN ODER DIESE NUTZEN.

WENN IM ANMELDEFORMULAR EIN VERTRETER DES VERKÄUFERS ANGEGEBEN WURDE, BESTÄTIGEN SIE DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN", DASS SIE BEFUGT SIND, IM NAMEN DES VERTRETERS DES VERKÄUFERS ZU HANDELN, UND DASS DER VERTRETER DES VERKÄUFERS SCHRIFTLICH BEFUGT IST, DIE DIENSTLEISTUNGEN IM NAMEN DES VERKÄUFERS ZU ERBRINGEN UND DEN VERKÄUFER AN DIE BEDINGUNGEN DES VERTRAGS ZU BINDEN, UND DASS DER VERTRETER DES VERKÄUFERS DARÜBER HINAUS DEN BEDINGUNGEN VON ABSCHNITT 7.3 ZUSTIMMT.

1. Syndigo Services – Content Experience Suite

Die Dienstleistungen umfassen die Nutzung der Syndigo-eigenen Software und des Syndigo-Webportals, der Content Experience Suite ("CES" oder "Plattform"), in Verbindung mit den Dienstleistungen und den Zugang zu diesen, einschließlich des Folgenden:

  • Platform Users: up to 5
  • Bewertung der Datenqualität: Parameter innerhalb der Plattform messen und melden die Datenqualität, die Vollständigkeit und das Feedback von Empfängern.
  • Speicherung von digitalen Assets und Rich Media - bis zu 200GB: Digitaler Speicherplatz, auf den über die Plattform zugegriffen werden kann, um alle digitalen Assets zu speichern und zu pflegen, die für die Dienste gelten, einschließlich Bilder, Dokumente, Videos, 360°-Bilder und andere Rich Media.
  • Selbstgeführte Schulungsmaterialien: Erhalten Sie genaue und aktuelle Benutzerhandbücher und neue Funktionsupdates zur Unterstützung der Nutzung der Plattform.
  • Schulungs-Webinare: Schulungsvideos und Webinare sind für alle Benutzer der Plattform verfügbar.

2. Zentrale Marketinginhalte

Die Dienstleistungen umfassen die Möglichkeit für den Verkäufer, Informationen zu den vom Verkäufer an den Empfänger gelieferten Waren hochzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Verkäufer erstellte digitale Produktbilder, Attribute, Daten und andere Informationen ("Verkäuferinhalte") auf die Plattform zu laden, damit Syndigo diese speichern und an die Empfängerverbindungen der Plattform weiterleiten kann, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

  • Recipient of Vendor Content: Recipient
  • SKU number for Vendor Content: Unlimited
  • Der Anbieter lädt die Inhalte des Anbieters in dem Format und gemäß den Spezifikationen in Anhang 1 (Bild- und Datenanforderungen für die Inhalte des Anbieters) auf Syndigo hoch.
  • Der Anbieter kann den Anbieterinhalt für jedes Produkt innerhalb eines Jahres nach der ersten Übermittlung an Syndigo unbegrenzt oft aktualisieren, solange die aktualisierte SKU des Anbieterinhalts mit der SKU des zu diesem Zeitpunkt bestehenden, von Syndigo gehosteten Anbieterinhalts übereinstimmt.

Ab dem Datum dieses Vertrages werden die von Syndigo für den Verkäufer erbrachten Dienstleistungen vom Empfänger gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Empfänger und Syndigo (die "Sponsoring-Vereinbarung") finanziell unterstützt.

3. Terms & Fees

Die Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und endet 12 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens, sofern sie nicht früher gekündigt wird (die "Anfangslaufzeit"). Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate (jeweils eine "Verlängerungsperiode"), es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei mindestens 60 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich. Die im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen werden dem Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt, solange (und soweit) die Sponsoring-Vereinbarung in Kraft bleibt. Ungeachtet des Vorstehenden kann Syndigo im Falle der Beendigung oder des Auslaufens der Sponsoring-Vereinbarung die Vereinbarung mit einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Anbieter kündigen (eine E-Mail ist ausreichend). Wenn der Anbieter die Syndikation an einen zusätzlichen Empfänger oder die Syndikation von Informationen außerhalb des Umfangs der in der Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen wünscht oder wenn die Sponsoring-Vereinbarung endet, können zusätzliche Bedingungen und Gebühren anfallen, und der Anbieter wird an die Vertriebsabteilung von Syndigo verwiesen, um Unterstützung zu erhalten.

4. Syndigo-Lizenzerteilung

Syndigo gewährt dem Anbieter ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Dienste ausschließlich für die hierin genannten Zwecke zu nutzen. Die gemäß diesem Abschnitt gewährte Lizenz wird automatisch bei Beendigung der Vereinbarung widerrufen. Der Verkäufer erkennt an, dass die Dienstleistungen Eigentum von Syndigo sind und dass Syndigo bestimmte geistige Eigentumsrechte an den Dienstleistungen besitzt und dass der Verkäufer keine anderen Rechte daran erwirbt als das Recht, die Dienstleistungen wie in der Vereinbarung festgelegt zu nutzen. "Geistige Eigentumsrechte" sind alle Urheberrechte, einschließlich aller Rechte an abgeleiteten Werken, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und Patente, unabhängig davon, ob sie nach Bundes-, Landes- oder ausländischem Recht entstehen. Die geistigen Eigentumsrechte von Syndigo umfassen keine Rechte an den Inhalten des Anbieters oder an den Produkten, Etiketten, Verpackungen, Illustrationen, Bildern, Urheberrechten, Marken oder Handelsaufmachungen des Anbieters im Allgemeinen, und diese Rechte verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Anbieter wird keinen Teil der Software oder sonstiges geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zurückassemblieren, zurückkompilieren oder anderweitig übersetzen.

5. Vendor Content

Der Anbieter kann Syndigo Inhalte des Anbieters zur Nutzung durch Syndigo bei der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung. Mit der Übermittlung von Inhalten des Anbieters gewährt der Anbieter Syndigo eine unbefristete, nicht-exklusive Lizenz zum Speichern, Hosten, Verwenden, Kopieren, Ändern (nach Anweisung des Anbieters), Verteilen, Anzeigen und Unterlizenzieren ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen. Syndigo erkennt an, dass die Inhalte des Anbieters Eigentum des Anbieters sind und dass der Anbieter bestimmte geistige Eigentumsrechte an den Inhalten des Anbieters besitzt. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist Syndigo nicht für die Qualität des Anbieterinhalts verantwortlich und prüft nicht die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten, Attribute oder Informationen.

6. Warranties; limitation of liability

6.1 Syndigo’s Warranties. Syndigo warrants that the Services will be performed in a good and workmanlike manner. SYNDIGO MAKES NO OTHER REPRESENTATION OR WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR OF FITNESS FOR A PARTICULAR USE. VENDOR ACKNOWLEDGES, EXCEPT AS OTHERWISE PROVIDED UNDER THE AGREEMENT, VENDOR IS BEING PROVIDED AND ACCEPTING THE SERVICES ON AN “AS IS” BASIS. VENDOR ACKNOWLEDGES THAT THE SERVICES MAY INTERACT WITH THIRD-PARTY WEB ENVIRONMENTS OUTSIDE SYNDIGO’S CONTROL AND SYNDIGO WILL NOT BE LIABLE FOR ANY DAMAGES OR LOSSES INCURRED BY VENDOR DUE TO ANY ERRORS, OMISSIONS, OR DELAYS IN THE OPERATION OF SUCH THIRD-PARTY WEB ENVIRONMENTS.

6.2 Vendor’s Warranties. Vendor represents, warrants and covenants (i) the Vendor Content does not infringe on any third-party Intellectual Property Rights; (ii) Vendor has all necessary rights, power and authority to grant the rights and licenses provided to Syndigo under the Agreement; (iii) Vendor will not publish, post, upload or otherwise transmit Vendor Content that contains any viruses, Trojan horses, worms, time bombs, corrupted files or other computer programming routines that are intended to damage any systems of another; and (iv) the Vendor Content does not violate any third party’s privacy rights, rights or duties under consumer protection, or constitute libel, slander or defamation, or include material which is obscene, pornographic, or adult-oriented. Vendor is solely and exclusively responsible for all Vendor Content and must make all reasonable efforts to verify the Vendor Content is accurate, up-to-date and lawful. Vendor will comply with any governmental law, statute, ordinance, administrative order, rule, or regulation applicable to the marketing and advertising of consumer products, including, without limitation, under applicable state unfair and deceptive trade practice laws, the FTC Act and the Federal Food, Drug and Cosmetic Act.

6.3 Limitation of Liability. SYNDIGO’S AGGREGATE MAXIMUM LIABILITY TO VENDOR AND IF APPLICABLE, VENDOR’S AGENT, HEREUNDER SHALL BE LIMITED TO $1,000 USD. NOTWITHSTANDING ANYTHING IN THE AGREEMENT TO THE CONTRARY, NEITHER PARTY OR ITS DIRECTORS, OFFICERS, EMPLOYEES AND AGENTS WILL BE LIABLE FOR ANY CLAIMS FOR INCIDENTAL, INDIRECT, SPECIAL, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING LOSS OF PROFITS, LOST DATA OR LOSS OF GOODWILL) ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE AGREEMENT. THE SERVICES ARE INTENDED SOLELY AS BUSINESS INTELLIGENCE TOOLS AND VENDOR’S USE OF, AND RELIANCE UPON, SAME ARE VENDOR’S SOLE RESPONSIBILITY, WITH VENDOR ASSUMING ALL ASSOCIATED RISKS.

7. Entschädigungsleistungen

7.1 Syndigo’s Indemnification. Syndigo will indemnify, defend and hold Vendor harmless from and against any and all third-party claims, actions, liabilities, damages, costs and expenses (including reasonable attorney’s fees) arising from an allegation that the Services and if applicable, the Syndigo Content, when used in accordance with the terms of the Agreement, infringes any third-party Intellectual Property Right.

7.2 Vendor’s Indemnification. Vendor will indemnify, defend and hold Syndigo and Recipient harmless from and against any and all third-party claims, actions, liabilities, damages, costs and expenses (including reasonable attorney’s fees) arising from (i) Vendor’s breach of the Agreement; and (ii) an allegation that any Vendor Content infringes any third-party Intellectual Property Right.

7.3 Vendor’s Agent’s Indemnification. Vendor’s Agent will indemnify, defend and hold Syndigo and Recipient harmless from and against any and all claims, actions, liabilities, damages, costs and expenses (including reasonable attorney’s fees) arising from Vendor’s Agent’s misrepresentation of its authority to act on behalf of the Vendor to perform the Services for Vendor and bind Vendor to the terms of the Agreement.

7.4 Benachrichtigungen und Ansprüche. Eine Entschädigung ist nur dann möglich, wenn die um Entschädigung ersuchende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich von solchen Ansprüchen in Kenntnis setzt und gegebenenfalls der entschädigenden Partei unverzüglich die volle Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs auf deren Kosten und mit dem von ihr gewählten Rechtsbeistand überträgt. Die Partei, die eine Entschädigung beantragt, arbeitet mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zusammen und kann sich auf eigene Kosten mit einem Anwalt ihrer Wahl an der Verteidigung beteiligen.

8. Miscellaneous

8.1 Verzicht und Änderung. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung des Abkommens ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist. Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels im Rahmen des Abkommens, sofern dies nicht ausdrücklich hierin vorgesehen ist, gilt als Verzicht auf ein solches Recht, eine solche Befugnis oder ein solches Rechtsmittel.

8.2 Rechtsnachfolger und Abtretungen. Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Syndigo weder freiwillig noch unfreiwillig abtreten, übertragen oder delegieren, sei es durch Fusion, Konsolidierung, interne Umstrukturierung oder Auflösung.

8.3 Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen, Aufforderungen oder Zustimmungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform. Mitteilungen gelten als zugestellt und wirksam, wenn sie (a) persönlich übergeben werden; (b) durch einen privaten Nachtträger mit Zustellungsbestätigung zugestellt werden; (c) per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Mitteilungen sind an die Person und die Adresse zu richten, die auf dem Anmeldeformular für Dienstleistungen angegeben sind, oder an eine andere Adresse oder einen anderen Empfänger, die bzw. den eine Partei von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an die andere Partei angeben kann.

8.4 Governing Law and Venue. The Agreement will be governed by the laws of the state of Delaware, excluding conflict of laws provisions.

8.5 Trennbarkeit und Fortbestand. Sollte eine Bestimmung des Abkommens von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen des Abkommens bleiben in vollem Umfang in Kraft.

8.6 Vollständige Vereinbarung. Das Abkommen stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Gespräche oder Verhandlungen.

8.7 Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Gründe zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks oder Materialmangel.

8.8 Öffentlichkeitsarbeit. Syndigo kann den Anbieter öffentlich als einen ihrer Kunden ausweisen, einschließlich der Anzeige des Namens und des Logos des Anbieters auf der Webseite von Syndigo und in ihren Marketingmaterialien.

8.9 Vertraulichkeit. Die Parteien werden sowohl während der Laufzeit des Abkommens als auch nach dessen Beendigung streng vertraulich behandeln und aus keinem Grund, außer auf Anweisung der offenlegenden Partei, Informationen, die nach Treu und Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen als vertrauliche Informationen zu behandeln sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf Geschäftsgeheimnisse oder geschäftliche Angelegenheiten der offenlegenden Partei beziehen, gegenüber einer Person, Firma oder Gesellschaft offenlegen, weitergeben oder verbreiten oder direkt oder indirekt zu ihrem eigenen Nutzen oder dem Nutzen anderer verwenden. Bei Beendigung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, hat die empfangende Partei der offenlegenden Partei alle Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, auszuhändigen. Die vorstehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Nichtweitergabe gilt nicht für (i) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung oder Entdeckung öffentlich zugänglich sind; (ii) Informationen, die nach ihrer Offenlegung durch Veröffentlichung oder auf andere Weise Teil des öffentlichen Bereichs werden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die Vereinbarung vor; (iii) Informationen, von denen die empfangende Partei durch angemessene Beweise nachweisen kann, dass sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei in ihrem Besitz befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erworben wurden; (iv) Informationen, die eine empfangende Partei von einer dritten Partei erhält, vorausgesetzt jedoch, dass diese dritte Partei diese Informationen weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten hat und dass diese Partei ein Recht auf Offenlegung hat. Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, können offengelegt werden, sofern die offenlegende Partei, soweit dies praktikabel ist, zunächst von der erforderlichen Offenlegung in Kenntnis gesetzt wird und eine angemessene Gelegenheit erhält, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten, um eine solche Offenlegung zu verhindern oder ihre Verwendung und weitere Offenlegung zu beschränken.

8.10 Datenschutz und Datensicherheit. Soweit der Anbieter Syndigo personenbezogene Daten ("PI") seiner Mitarbeiter oder anderer Personen zur Verfügung stellt, damit Syndigo die Dienstleistungen erbringen kann, (a) wird Syndigo angemessene (in Anbetracht der Art der PI) physische, administrative und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen und aufrechterhalten, um die PI zu schützen, so dass sie nicht unrechtmäßig abgerufen, verwendet, verändert oder vernichtet werden können; (b) falls zutreffend, erkennt Syndigo an, dass (i) der Verkäufer der "Datenverantwortliche" ist, (ii) er als "Datenverarbeiter" handelt und (iii) Syndigo die PI nicht entgegen den Anweisungen des Verkäufers verarbeiten wird; und (c) falls zutreffend, ist Syndigo ein "Dienstleister" für den Verkäufer und Syndigo wird (i) die PI nicht für eine finanzielle Entschädigung oder einen anderen gewonnenen Wert verkaufen und (ii) die PI nicht für einen anderen Zweck als die Erbringung der Dienstleistungen aufbewahren, verwenden oder offenlegen.